Energieausweis

 

Ab dem 1. Juli 2008 müssen Hauseigentümer von Wohngebäuden, die vor 1965 errichtet wurden, dem Käufer oder Mieter bei jedem Verkauf oder Mieterwechsel den Energieausweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV) vorlegen. Bei jüngeren Wohngebäuden mit einer Errichtung nach 1965 ist dieser Termin der 1. Januar 2009.

Im Energieausweis soll der ermittelte Energiewert des jeweiligen Gebäudes dokumentiert und einheitlich bewertet werden. Auf diese Weise lassen sich unterschiedliche Wohngebäude objektiv miteinander vergleichen.

Bild Energieausweis

Selbst genutzte Einfamilienhäuser, die in absehbarer Zeit nicht verkauft werden, brauchen keinen Energieausweis.
Varianten des Energieausweises:

  • Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre.
  • Der bedarfsorientierte Energieausweis beruht auf einem rechnerisch ermittelten Wert nach einheitlichem Bewertungsverfahren. Bei dieser Ausweisvariante haben die Gebäudehülle und die Anlagentechnik Einfluss. Sollten Sie diese Variante des Energieausweises benötigen, können Sie sich direkt mit der Fa. ArchiNea in Verbindung setzen: Tel. 089/99 81 850.

Die Gemeindewerke Haar und ihre Tochterunternehmen - die Stromversorgung Haar und Gasversorgung Haar - erstellen selbst keinen Energieausweis. Wir sind Ihnen jedoch gern bei der Datenermittlung für den verbrauchsorientierten Energieausweis behilflich.

Sollten Ihnen die Gesamtenergieverbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre nicht vorliegen, können Sie die Recherche bei uns kostenpflichtig beauftragen.

Für die Verbrauchsdatenrecherche muss für jedes Gebäude geprüft werden:

  • ob und welche Gewerbeeinheiten vorhanden sind, für die evtl. ein eigener Energieausweis für Nichtwohngebäude ausgestellt werden muss,
  • ob die zu erhebenden Energieverbrauchsdaten verwendet werden können und ob eine elektrische Nachtspeicherheizung eingebaut ist.

Sollte die Voraussetzung für eine EnEV-konforme Datenrecherche gegeben sein (ein Hinderungsgrund wäre z. B. Elektrospeicherheizung mit gemeinsamer Messung) stellen wir Ihnen die Daten gerne zur Verfügung.

Die Preise hierfür entnehmen Sie bitte dem Auftragsformular. Bitte beachten Sie, dass uns aus Datenschutzgründen bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Mehrfamilienhäusern mit bis zu 4 Wohneinheiten pro Energieart eine Einverständniserklärung der Eigentümer bzw. Mieter vorgelegt werden muss.

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