26.01.12 - Trinkwasserverordnung 2011:
Neue Meldepflicht für Großanlagen zur Wassererwärmung

Trinkwasser ist in Deutschland eines der am besten untersuchten Lebensmittel überhaupt: Eine Schädigung der Gesundheit – vor allem durch Krankheitserreger – soll damit ausgeschlossen werden. Dafür sorgen unter anderem die Auflagen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).


In der novellierten Fassung der TrinkwV vom 1. November 2011 wurden die Auflagen zur Gewährleistung der einwandfreien Qualität noch weiter verschärft. Für Besitzer von Mietshäusern und Hausverwaltungen ergeben sich dadurch wichtige Änderungen.

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in gewerblichen Gebäuden müssen jetzt an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Alle Anlagen, in denen es zu einer Wasservernebelung kommt, wie z. B. Duschen, müssen zudem in festen Abständen auf Legionellen hin untersucht werden.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt diese Regel nicht, außer …
  • wenn diese vermietet sind
  • und eine Anlage zur Wassererwärmung mit einem Volumen von > 400 l
  • und/oder einem Volumen von > 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle haben.


Weitere Informationen, Meldeformulare sowie eine
Liste der für die Wasseruntersuchung zugelassenen Labore in Bayern finden Sie auf folgenden Websites:

Link Landratsamt München
Link Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Weitere Infos vom Deutschen Verband des Gas- und Wasserfaches:

Link DVGW

Unterscheidung Klein- und Großanlagen:

Unterscheidung Klein- und Großanlagen

Quelle: www.dvgw.de

 

Zurück Link

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. Druckbutton anzeigen?